Videokamera
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Videokameras in den Streifenwagen.

      Sicherung und Beweismittel

 

Von Polizeihauptkommissar  a.D. Siegfried Paul

 

Was in den USA schon lange Standard ist, hält nun endlich auch Einzug in die Streifenwagen der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Die Rede ist von einem Videosystem, welches in den Streifenwagen angebracht ist und bei Bedarf die Straßenszene vor dem Polizeiwagen aufnimmt. Sei es, dass dort ein angehaltenes Fahrzeug überprüft wird, sei es, dass bei einer Verfolgungsfahrt die Beweissicherung der Fahrweise des Betroffenen erforderlich ist. Bis zu 4 Stunden kann das Videogerät die Aufnahmen speichern. Die Kamera ist hinter dem Rückspiegel angebracht. Bei einer Aufnahme blinkt ein rotes Licht und so kann man erkennen, dass man aufgenommen wird. Die Kamera wird entweder per Hand ausgelöst, oder bei Betätigung des beleuchteten Stopzeichens im Blaulichtbalken des Streifenwagens. Die Aufnahmen werden auf einer digitalen Speicherplatten im Handschuhfach des Streifenwagens, gespeichert. Diese Speicherplatte wird bei Bedarf in ein Lese- und Brennergerät auf der Wache eingegeben und eine CD-ROM  wird gebrannt. Damit ist ein Vorfall beweissicher festgehalten. Übrigens sind die Polizeibeamten angehalten, einen angehaltenen Verkehrsteilnehmer von der Videoaufnahme zu unterrichten. Alle nicht benötigten Aufnahmen werden übrigens automatisch nach 24 Stunden gelöscht. 10 Funkstreifenwagen der Hammer Polizei sind bereits mit diesem System ausgerüstet. 

 
Auf den folgenden Bildseiten stelle ich das System vor.