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Nach dem großen Kriege war die kommunale Polizeiverwaltung in dem Gebäude der früheren Möbelfabrik Landmann, einem alten Fachwerkgebäude, welches in primitiver Art durch leichte Ziegelstein- und Pappwände zu einem Bürohaus umgebaut war, untergebracht. Als sich der Gedanke, die städtischen Polizeiorgane zu verstaatlichen immer mehr durchsetzte und Hamm mit in der ersten Linie genannt wurde, musste auch der unwürdigen  Unterbringung der polizeilichen Verwaltungsstellen ein Ende gemacht werden. Das erste Objekt, das in Frage stand, war der alte Postbau am Markt, der nach Übersiedlung des Postamtes in den Neubau am Bahnhofsvorplatz, frei wurde. Da jedoch die Stadtverwaltung ein besonderes Interesse für diesen Platz, auf dem dann auch das neue Stadthaus errichtet wurde, zeigte, zerschlugen sich die Verhandlungen. Im November 1921, als sich andere geeignete Räumlichkeiten nicht fanden, tauchte der Gedanke auf, das Bedürfnis nach einer würdigen Unterkunft durch einen Neubau zu befriedigen. Neben den Häusern Friedrichsplatz 10 und 11, wurde das Telegraphenamt in der Brüderstraße dann als weiteres Umbauprojekt genannt. Als erstes Neubaugrundstück wurde seitens der Stadtverwaltung eine Baustelle Ecke Ringanlage und Südstraße vorgeschlagen. Grundsätzliche Erwägungen ließen auch diesen Plan scheitern, dem als weiteres Angebot eine Parzelle auf dem ehemaligen Grundstück der Hundhauseschen Stärkefabrik an der Bismarckstraße folgte. Dieser Bauplatz, auf dem das Finanzamt, Amtsgericht und Polizeiamt errichtet werden sollten, zeitigten nun die ersten technischen Unterlagen. Als sich der Minister des Inneren im Februar 1923 mit der Verstaatlichung des Hammer Polizeiwesens einverstanden erklärte, trat die Frage des Neubaues wieder stark in den Vordergrund. Da auch das Grundstück an der Bismarckstraße auf Grund besonderer Forderungen des Justizfiskusses nicht mehr genügen konnte, wurde seitens der Stadt ein Grundstück an der Münsterstraße, in unmittelbarer Nähe des Hauptzollamtes, das sich jedoch als viel zu klein erwies, angeboten. Weiterhin konnten Plätze am Lippeseitenkanal im Gebiet der heutigen Nordringanlagen in Erwägung gezogen werden. Die Pläne  mussten jedoch auch wieder fallen gelassen werden, da diese Gebiete noch nicht baureif erschlossen waren. Ende 1924 wurde das jetzige Grundstück an der Ecke Hohe- und Borbergstraße zur Verfügung gestellt, das unter Hinzunahme der Sandforthschen Parzelle genügend groß war, wobei eine Erweiterungsmöglichkeit bis zu 80 % als ausreichend galt. Am 1. April 1925 wurde das Einverständnis des Ministers des Inneren zum Ankauf des Grundstückes und zum Baubeginn gegeben.“