„Nach dem großen Kriege war die kommunale
Polizeiverwaltung in dem Gebäude der früheren Möbelfabrik Landmann, einem
alten Fachwerkgebäude, welches in primitiver Art durch leichte Ziegelstein-
und Pappwände zu einem Bürohaus umgebaut war, untergebracht. Als sich der
Gedanke, die städtischen Polizeiorgane zu verstaatlichen immer mehr
durchsetzte und Hamm mit in der ersten Linie genannt wurde, musste auch der
unwürdigen Unterbringung der polizeilichen Verwaltungsstellen ein Ende
gemacht werden. Das erste Objekt, das in Frage stand, war der alte Postbau
am Markt, der nach Übersiedlung des Postamtes in den Neubau am
Bahnhofsvorplatz, frei wurde. Da jedoch die Stadtverwaltung ein besonderes
Interesse für diesen Platz, auf dem dann auch das neue Stadthaus errichtet
wurde, zeigte, zerschlugen sich die Verhandlungen. Im November 1921, als
sich andere geeignete Räumlichkeiten nicht fanden, tauchte der Gedanke auf,
das Bedürfnis nach einer würdigen Unterkunft durch einen Neubau zu
befriedigen. Neben den Häusern Friedrichsplatz 10 und 11, wurde das
Telegraphenamt in der Brüderstraße dann als weiteres Umbauprojekt genannt.
Als erstes Neubaugrundstück wurde seitens der Stadtverwaltung eine Baustelle
Ecke Ringanlage und Südstraße vorgeschlagen. Grundsätzliche Erwägungen
ließen auch diesen Plan scheitern, dem als weiteres Angebot eine Parzelle
auf dem ehemaligen Grundstück der Hundhauseschen Stärkefabrik an der
Bismarckstraße folgte. Dieser Bauplatz, auf dem das Finanzamt, Amtsgericht
und Polizeiamt errichtet werden sollten, zeitigten nun die ersten
technischen Unterlagen. Als sich der Minister des Inneren im Februar 1923
mit der Verstaatlichung des Hammer Polizeiwesens einverstanden erklärte,
trat die Frage des Neubaues wieder stark in den Vordergrund. Da auch das
Grundstück an der Bismarckstraße auf Grund besonderer Forderungen des
Justizfiskusses nicht mehr genügen konnte, wurde seitens der Stadt ein
Grundstück an der Münsterstraße, in unmittelbarer Nähe des Hauptzollamtes,
das sich jedoch als viel zu klein erwies, angeboten. Weiterhin konnten
Plätze am Lippeseitenkanal im Gebiet der heutigen Nordringanlagen in
Erwägung gezogen werden. Die Pläne mussten jedoch auch wieder fallen
gelassen werden, da diese Gebiete noch nicht baureif erschlossen waren. Ende
1924 wurde das jetzige Grundstück an der Ecke Hohe- und Borbergstraße zur
Verfügung gestellt, das unter Hinzunahme der Sandforthschen Parzelle
genügend groß war, wobei eine Erweiterungsmöglichkeit bis zu 80 % als
ausreichend galt. Am 1. April 1925 wurde das Einverständnis des Ministers
des Inneren zum Ankauf des Grundstückes und zum Baubeginn gegeben.“ |