Anlage 02
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Anlage 02.  Abrissverfügung der Stadt Hamm, für die jüdische Gemeinde Hamm, vom 19.11.1938.
 

„An den

Vorstand der Synagogen-Gemeinde,

z.Hd. des Vorstehers Herrn Lindemeyer,

              Hamm(Westf.) Brückenstr. 13                                        19.Nov. 1938

 

 

Sie werden hiermit aufgefordert, die Martin-Luther Strasse Nr. 5 – Hinterhaus – gelegene Synagoge unverzüglich abbrechen zu lassen. Der Abbruch muss bis zum 10. Dezember des Jahres durchgeführt sein. Es ist deshalb erforderlich, dass hiermit spätestens am 24. November ds. Jrs. Begonnen wird. Bei Nichteinhaltung der Anfangsfrist (24. Nov.) erfolgt der Abbruch im Wege der Ersatzvorname auf Kosten der Synagogengemeinde durch die Ortspolizeibehörde. Die hierdurch entstehenden Kosten werden auf 2 500 RM veranschlagt. Dieser Betrag würde dann im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens für die Durchführung der angedrohten Ersatzvornahme unverzüglich sichergestellt.

Der sofortige Abbruch der Synagoge ist erforderlich. Die jüdische Mordtat den Gesandtschaftsrat 1. Klasse, Herrn vom Rath hat im deutschen Volke Erregung und Empörung größten Ausmaßes hervorgerufen, die sich gegen die in Deutschland vorhandenen Juden richtet. Die zahlreichen Synagogenbrände in anderen Städten des Reiches beweisen, dass die Synagogen in erster Linie Gegenstand der Volksempörung sind. Nach der so von jüdischer Seite verursachten politischen Lage stellt die Synagoge an sich allgemein eine Gefahrenquelle für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Eine unmittelbar drohende Gefahr für die Allgemeinheit ist aber im weiteren durch die besondere örtliche Lage der Synagoge in Hamm gegeben. Diese liegt eingezwängt inmitten alter Fachwerkhäuser. Sie ist hiervon lediglich durch eine etwa 1,80 m hohe Mauer getrennt. Der Zwischenraum zwischen der Synagoge und den umliegenden Fachwerkhäuser ist sehr eng. Bei einem Brande ist die Beschränkung des Feuers auf die Synagoge ausgeschlossen und ein Überspringen des Feuers auf von deutschen Volksgenossen bewohnte zahlreiche Fachwerkhäuser unvermeidbar. Diese Gefahr wird durch die bauliche Höhe des Synagogengebäudes im Verhältnis zu den umliegenden Fachwerkhäusern gesteigert, zumal die Synagoge eine hölzerne Dachkonstruktion besitzt. Wegen der ständigen Feuersgefahr ist auch bereits seit über einer Woche die dauernde Bewachung der Synagoge von Polizeiwegen angeordnet. Die fortdauernde jüdische Hetze im Ausland ist nur geeignet, den bestehenden Gefahrenzustand noch zu steigern. Die Verfügung wird gestützt auf die §§ 14, 41 u. 55. des Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1.6.1931

                                                     In Vertretung

                                                     gez. Daniel, Stadtrat

 

 

Anmerkung:

Hugo Lindemeyer war Vorsteher der jüdische Gemeine Hamm. Er wurde am 27.2.1943 verhaftet und kam in das Konzentrationslager Auschwitz. Dort verliert sich seine Spur. Er wurde mit großer Wahrscheinlichkeit ermordet.