Blaulicht & Martinshorn
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Mit Blaulicht und Martinshorn

von Polizeihauptkommissar a.D. Siegfried Paul

 

Sicherlich haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum die Tonfolgehörner der Polizeiwagen, der Feuerwehr oder der Rettungsdienste „Martinshorn“ genannt werden.

Hier ist die Antwort:

Mit einem Runderlass vom 07.05.1938 hat der „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei und Feuerlöschpolizei“ ( so der offizielle Titel), ein einheitliches Warnzeichen und blaues Kennlicht für die Dienstfahrzeuge der Polizei und der Feuerlöschpolizei (heute wieder Feuerwehr), eingeführt.

Zur Geschichte:

Schon die „Ausführungsverordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 03.03.1910„ schrieb ein Signal vor, das wohl als Vorläufer des „Tatü Tata“ angesehen werden muß, welches aber nur dem Kaiser zugestanden wurde. Von Polizeifahrzeugen war noch keine Rede. Lediglich die Feuerwehr durfte sich im Notfall über Geschwindigkeitsbegrenzungen hinwegsetzen und musste dabei ein Glockenspiel benutzen. Mit der stark zunehmenden Motorisierung wurde bald deutlich, dass auch die Polizei die Möglichkeit haben musste, mit einer akustischen Warnvorrichtung im Notfall Sonderrechte in Anspruch zu nehmen.

Erstmals wurde für Polizeifahrzeuge im Jahre 1925 ein optisches Kennzeichen eingeführt, um ein „ bevorzugtes schnelles Durchfahren verkehrsreicher Punkte zu gewährleisten“.

Mit dem Erlass vom 25.07.1925 wurde ein Kennzeichen eingeführt, das in etwa dem späteren Polizeianhaltestab entsprach. Dies Kennzeichen wurde in einer Steckhülse auf der Motorhaube, unmittelbar vor der Windschutzscheibe der berechtigten Polizeifahrzeuge angebracht. Die Wirksamkeit dieses Kennzeichens dürfte aber eher schlecht gewesen sein, den schon zweieinhalb Jahre später erging ein neuer Erlass, der nun erstmal ein akustische Warnzeichen in Form einer Fanfare genehmigte. Der Erlass vom 18.1.1928  betonte die „Notwendigkeit, Überfallwagen (Schnell-Patr.-Wagen) mit besonderen Warnungszeichen auszustatten, um diesen Fahrzeugen im Dienst, wenn Gefahr im Verzug ist, freie Bahn zu schaffen.“

Beide Erlasse werden in vollem Wortlaut im Anschluss eingestellt.

Die Einführung dieser Fanfare dürfte eine erheblich bessere Wirksamkeit gehabt haben, den sie setzte sich langsam sowohl bei der staatlichen Polizei, als auch bei der Feuerwehr durch. Damit war der Weg  geebnet, für ein optisches und akustische Warnsignal, zur Inanspruchnahme von Sonderrechten. Folgerichtig wurde dann mit dem Erlass von 1938 (siehe oben), das „Martinshorn“ und „blaues Kennlicht für die Dienstfahrzeuge  der Polizei und Feuerlöschpolizei“ eingeführt.  Am Rande sei auch erwähnt, dass das blaue Kennlicht schon seit 1937 in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben worden war. Blaulicht deshalb, weil die Warnfarben „Rot“, „Gelb“ und „Grün“ schon für die Verkehrsampeln genutzt wurde. Das Blaulicht bestand zu dieser Zeit aus einem blauen Dauerlicht (Kobaltblau), also kein Blinklicht oder Rundumlicht.

Mit dem angeführten Erlass (ebenfalls im Anhang eingestellt) von 1938, wurde nun zu dem Blaulicht ein Tonfolgesignal vorgeschrieben, das im Erlass auch Notenmäßig festgelegt wurde. Das Gerät, welches dieses Tonsignal von sich gab, erhielt schnell im Volksmund den Namen:

Martinshorn

den es noch heute führt.

Die Herkunft des Namens ist ganz einfach geklärt.

Die Herstellerfirma hieß Martin. In dem Runderlass von 1938 liegt auch hier die Erklärung.

„Genehmigt wird hiermit das Martinhorn Nr. 2097 der Deutschen Signalinstrumentenfabrik Max B. Martin in Markneukirchen“.

Richtig muß das Martinshorn also Martinhorn heißen. Natürlich war auch das blaue Dauerlicht bis in jede Kleinigkeit  genauestens festgelegt.

Dieses Dauerlicht (Kobaltblau massiv), wurde erst mit der Straßenverkehrszulassungsordnung vom 29.03. 1956 geändert. Erst jetzt schrieb der § 52 Abs. 3 erstmals „Blinklicht“ vor und der § 55 Abs. 4 änderte das akustische Warnsignal. Nun hieß es: „Eine Warnvorrichtung mit einer Folge verschieden hoher Töne muss an Fahrzeugen angebracht werden, die auf Grund des „ § 52 Abs. 3 Kennlicht führen.“

Mit dem ursprünglichen Signal haben die heutigen Warnsignale kaum noch etwas gemeinsam. Das Martinhorn Nr. 2097 aber hat alle Zeiten überlebt, es ist heute noch erhältlich und wird als besonders gut hörbar eingestuft.