2.) Unter der Voraussetzung, dass die unter 1.)
angegebenen Richtlinien eingehalten werden, sind die stattfindenden
Demonstrationen von der Polizei nicht zu verhindern, sondern nur auf die
Einhaltung der Richtlinien zu überwachen.
3.) Sofort nach Eingang dieses Fernschreibens
ist in alle Synagogen und Geschäftsräumen der jüdischen Kultusgemeinde
das vorhandene Archivmaterial polizeilich zu beschlagnahmen, damit es
nicht im Zuge der Demonstrationen zerstört wird. Es kommt dabei auf das
historisch wertvolle Material an, nicht auf neuere Steuerlisten usw. Das
Archivmaterial ist an die zuständigen SD-Dienststellen abzugeben.
4.) Die Leitung der sicherheitspolizeilichen
Maßnahmen hinsichtlich der Demonstrationen gegen Juden liegt bei den
Staatspolizeistellen, soweit nicht die Inspekteure der
Sicherheitspolizei Weisungen erteilen. Zur Durchführung der
sicherheitspolizeilichen Maßnahmen können Beamten der Kriminalpolizei
sowie Angehörigen der SD, der Verfügungstruppe und der allgemeinen SS.
Zugezogen werden.
5.) Sobald der Ablauf der Ereignisse dieser
Nacht die Verwendung der eingesetzten Beamten hierfür zulässt, sind in
allen Bezirken so viele Juden – insbesondere wohlhabende – festzunehmen,
als in den vorhandenen Hafträumen untergebracht werden können. Es sind
zunächst nur gesunde, männliche Juden nicht zu hohen Alters
festzunehmen. Nach Durchführung der Festnahmen ist unverzüglich mit dem
zuständigen Konzentrationslagern wegen schnellster Unterbringung der
Juden in den Lagern Verbindung aufzunehmen. Es ist besonders darauf zu
achten, dass die auf Grund dieser Weisung festgenommenen Juden nicht
misshandelt werden.
6.) Der Inhalt dieses Befehls ist an die
zuständigen Inspekteure und Kommandeure der Ordnungspolizei und an die
SD-Ober- und Unterabschnitte weiterzugeben mit dem Zusatz, dass der
Reichsführer SS.0 und Chef der Deutschen Polizei diese polizeilichen
Maßnahmen angeordnet hat. Der Chef der Ordnungspolizei hat für die
Ordnungspolizei einschließlich der Feuerlöschpolizei entspr. Weisungen
erteilt. In der Durchführung der angeordneten Maßnahmen ist engstes
Einvernehmen zwischen Sicherheitspolizei und der Ordnungspolizei zu
wahren. |