Sicherlich haben Sie sich auch schon
einmal gefragt, warum die Tonfolgehörner der Polizeiwagen, der Feuerwehr
oder der Rettungsdienste „Martinshorn“ genannt werden.
Hier ist die Antwort:
Mit einem Runderlass vom
07.05.1938 hat der „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei und
Feuerlöschpolizei“ ( so der offizielle Titel), ein einheitliches Warnzeichen
und blaues Kennlicht für die Dienstfahrzeuge der Polizei und der
Feuerlöschpolizei (heute wieder Feuerwehr), eingeführt.
Zur Geschichte:
Schon die „Ausführungsverordnung
über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 03.03.1910„ schrieb ein Signal vor,
das wohl als Vorläufer des „Tatü Tata“ angesehen werden muß, welches aber
nur dem Kaiser zugestanden wurde. Von Polizeifahrzeugen war noch keine Rede.
Lediglich die Feuerwehr durfte sich im Notfall über
Geschwindigkeitsbegrenzungen hinwegsetzen und musste dabei ein Glockenspiel
benutzen. Mit der stark zunehmenden Motorisierung wurde bald deutlich, dass
auch die Polizei die Möglichkeit haben musste, mit einer akustischen
Warnvorrichtung im Notfall Sonderrechte in Anspruch zu nehmen.
Erstmals wurde für
Polizeifahrzeuge im Jahre 1925 ein optisches Kennzeichen eingeführt, um ein
„ bevorzugtes schnelles Durchfahren verkehrsreicher Punkte zu
gewährleisten“.
Mit dem Erlass vom 25.07.1925
wurde ein Kennzeichen eingeführt, das in etwa dem späteren
Polizeianhaltestab entsprach. Dies Kennzeichen wurde in einer Steckhülse auf
der Motorhaube, unmittelbar vor der Windschutzscheibe der berechtigten
Polizeifahrzeuge angebracht. Die Wirksamkeit dieses Kennzeichens dürfte aber
eher schlecht gewesen sein, den schon zweieinhalb Jahre später erging ein
neuer Erlass, der nun erstmal ein akustische Warnzeichen in Form einer
Fanfare genehmigte. Der Erlass vom 18.1.1928 betonte die „Notwendigkeit,
Überfallwagen (Schnell-Patr.-Wagen) mit besonderen Warnungszeichen
auszustatten, um diesen Fahrzeugen im Dienst, wenn Gefahr im Verzug ist,
freie Bahn zu schaffen.“
Beide Erlasse werden in vollem
Wortlaut im Anschluss eingestellt.
Die Einführung dieser Fanfare
dürfte eine erheblich bessere Wirksamkeit gehabt haben, den sie setzte sich
langsam sowohl bei der staatlichen Polizei, als auch bei der Feuerwehr
durch. Damit war der Weg geebnet, für ein optisches und akustische
Warnsignal, zur Inanspruchnahme von Sonderrechten. Folgerichtig wurde dann
mit dem Erlass von 1938 (siehe oben), das „Martinshorn“ und „blaues
Kennlicht für die Dienstfahrzeuge der Polizei und Feuerlöschpolizei“
eingeführt. Am Rande sei auch erwähnt, dass das blaue Kennlicht schon seit
1937 in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben worden war. Blaulicht
deshalb, weil die Warnfarben „Rot“, „Gelb“ und „Grün“ schon für die
Verkehrsampeln genutzt wurde. Das Blaulicht bestand zu dieser Zeit aus einem
blauen Dauerlicht (Kobaltblau), also kein Blinklicht oder Rundumlicht.
Mit dem angeführten Erlass
(ebenfalls im Anhang eingestellt) von 1938, wurde nun zu dem Blaulicht ein
Tonfolgesignal vorgeschrieben, das im Erlass auch Notenmäßig festgelegt
wurde. Das Gerät, welches dieses Tonsignal von sich gab, erhielt schnell im
Volksmund den Namen:
Martinshorn
den es noch heute führt.
Die Herkunft des Namens ist ganz einfach geklärt.
Die Herstellerfirma hieß Martin. In dem
Runderlass von 1938 liegt auch hier die Erklärung.
„Genehmigt wird hiermit das Martinhorn Nr. 2097
der Deutschen Signalinstrumentenfabrik Max B. Martin in Markneukirchen“.
Richtig muß das
Martinshorn also Martinhorn
heißen. Natürlich war auch das blaue Dauerlicht bis in jede Kleinigkeit
genauestens festgelegt.
Dieses Dauerlicht (Kobaltblau massiv), wurde erst
mit der Straßenverkehrszulassungsordnung vom 29.03. 1956 geändert. Erst
jetzt schrieb der § 52 Abs. 3 erstmals „Blinklicht“ vor und der § 55 Abs. 4
änderte das akustische Warnsignal. Nun hieß es: „Eine Warnvorrichtung mit
einer Folge verschieden hoher Töne muss an Fahrzeugen angebracht werden, die
auf Grund des „ § 52 Abs. 3 Kennlicht führen.“
Mit dem ursprünglichen Signal haben die heutigen
Warnsignale kaum noch etwas gemeinsam. Das Martinhorn Nr. 2097 aber hat alle
Zeiten überlebt, es ist heute noch erhältlich und wird als besonders gut
hörbar eingestuft. |