Welche Bedeutung hat eigentlich
der Polizeistern, der heute an der Uniformmütze der Polizeibeamten
angebracht ist und wer hat ihn eingeführt ?. Diese Frage stellte mir
unlängst ein junger Besucher der Polizeihistorischen Sammlung im
Polizeipräsidium Hamm. Grund genug, mich mit der Geschichte des
Polizeisternes zu beschäftigen.
Die Geschichte des
Polizeisternes ist unverrückbar mit der Geschichte der Gendarmerie in
Preußen verbunden. Diese war am 15. Juli 1809 begründet, aber erst
1812 tatsächlich aufgestellt worden. 1820 wurde die Gendarmerie erstmals
umgestaltet und endgültig neuorganisiert. Übrigens war die Uniformfarbe
damals grün.
Diese Gendarmerie war nach
militärischen Gesichtspunkten organisiert und so gab es dort z.B.
Gendarmeriebrigaden. 1895 verlieh der deutsche Kaiser Wilhelm II, in
seiner Eigenschaft als König von Preußen, der 12. Gendarmeriebrigade
der preußischen Landgendarmerie, in Ergänzung zum fliegenden Adler auf
der Pickelhaube, als Helmzier den Gardestern. Der Gardestern befand sich
auf der Brust des Adlers und trug die Inschrift „ Suum cuique“ (Jedem
das Seine) und hatte die Form des höchsten preußischen Ordens, dem
„schwarzen Adler-Orden“. Diesen Orden hatte König Friedrich I am Tage
vor seiner Krönung, also noch als Kurfürst Friedrich der III. von
Brandenburg, am 18.01.1701 gestiftet. Schon als Kurprinz hatte Friedrich
I im Jahr 1677 zur Maxime seines Handels den Spruch „suum cuique“
gewählt. Das vollständige Zitat dieses Wahlspruches, der nun auf dem
Gardestern prangte, lautete bei Cicero: „ Justitia in suo cuique
tribuendo cernitur „ ( Die Gerechtigkeit erkennt man daran, dass sie
jedem das Seine zuerteilt.)
Die Verleihung des
Gardesternes bedeutete ein hohes Maß an Achtung und Anerkennung für
die Leistung und dem Erfolg der Gendarmerie, der es gelungen war, die
Sicherheit und Ordnung auf dem „platten Lande“ zu gewährleisten. Der
Gendarm war ein geschätzter Ratgeber und Helfer für die Landbevölkerung
geworden.
Die Bezeichnung Gendarm kommt
übrigens aus dem Französischen und bedeutet „ Männer unter Waffen“ oder
Waffenleute , französisch „gens d`armes“.
Mit der Aufstellung der „Sipo“
(Sicherheitspolizei) 1919, die mit dem „Tschako“ ausgerüstet wurde (ab
1920), der alten Kopfbedeckung der Jägerbataillone, wurde der Gardestern
zum Polizeistern umgestaltet und zierte nun in der Mehrzahl der
Länderpolizeien der Weimarer Republik diesen Tschako. Im Mittelpunkt des
Polizeisternes befand sich nun der Weimarer „fliegende Adler“. Der
eigentliche Polizeistern war geboren. Dieses Hoheitsabzeichen wurde von
der Schutzpolizei 1919 übernommen, nachdem die „Sipo“ aufgelöst und
durch die „Schupo“ (Schutzpolizei) ersetzt wurde.
Im dritten Reich wurde der
Polizeistern durch den Adler mit Eichenkranz abgelöst.
Nach dem Ende des zweiten
Weltkrieges 1945, wurde dieses Hoheitsabzeichen sofort wieder entfernt
und ab Ende 1946 führten einige Länder wieder den Polizeistern ein. In
Westfalen wurde der Polizeistern wieder an der nun blauen Dienstmütze
getragen. In seinem Innenteil befand sich nun das „westfälische Pferd“,
das nach der Gründung des neuen Landes Nordrhein-Westfalen, dem heutigen
Emblem weichen musste. Heute sieht man im Innenteil das „westfälische
Pferd“, den „Rhein“ für das Rheinland und die „Lipper Rose“ für das Land
Lippe.
Für Interessierte. Das
westfälische Pferd trägt den Schweif nach oben, das niedersächsische
Pferd trägt den Schweif nach unten.
In den Anlagen sehen sie die
Entwicklung des Polizeisterns in Bildern. |